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Aktuelle Rechtslage zur TSE: Alles, was Sie zum TSE-Kassensystem wissen müssen

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Von Gastro hoch.drei

Veröffentlicht am 17.04.2025

  • 4 min. Lesezeit
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    Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist seit ihrer Einführung ein zentrales Element der Kassensicherungsverordnung in Deutschland. Für Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen ist die Einhaltung der TSE-Vorschriften verpflichtend, um die Anforderungen des Finanzamts zu erfüllen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage rund um das TSE-Kassensystem.

    Was ist eine TSE und warum ist sie notwendig?

    Eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist ein Modul, das in elektronische Kassensysteme integriert werden muss. Sie sorgt für eine sichere und unveränderbare Aufzeichnung aller Kassenvorgänge. Ziel ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung durch Manipulation von Kassendaten.

    Die TSE besteht aus drei Komponenten:

    • Einem Sicherheitsmodul
    • Einem Speichermedium
    • Einer digitalen Schnittstelle

    Jeder Kassenvorgang wird mit einer eindeutigen Transaktionsnummer versehen und kryptografisch geschützt gespeichert, was nachträgliche Änderungen verhindert.

    Die aktuelle Rechtslage zum TSE-Kassensystem

    Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und das Kassengesetz bilden die rechtliche Grundlage für die TSE-Pflicht. Seit dem 1. Januar 2020 müssen grundsätzlich alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland mit einer TSE ausgestattet sein.

    Die wichtigsten rechtlichen Vorgaben:

    1. Zertifizierte TSE: Nur vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte TSE-Lösungen dürfen verwendet werden.
    2. Belegausgabepflicht: Bei jedem Kassenvorgang muss ein Beleg mit den TSE-Daten ausgestellt werden.
    3. Meldepflicht: Die Nutzung von TSE-Kassensystemen muss dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
    4. Aufbewahrungspflicht: Die Daten müssen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (10 Jahre) sicher gespeichert werden.
    5. Kassenführung: Eine ordnungsgemäße Kassenführung umfasst weitere Dokumentationspflichten wie die Erstellung einer Verfahrensdokumentation.

    Aktuelle Entwicklungen und Übergangsregelungen

    Nach mehreren Übergangsfristen gilt die TSE-Pflicht nun bundesweit verbindlich. Die ursprüngliche Nichtbeanstandungsregelung, die bis zum 30. September 2020 verlängert wurde, ist ausgelaufen. Unternehmen, die noch keine TSE implementiert haben, riskieren bei Betriebsprüfungen empfindliche Sanktionen.

    Cloud-TSE als Alternative

    Neben lokalen TSE-Lösungen sind mittlerweile auch Cloud-basierte TSE-Systeme zugelassen. Diese bieten besonders für Unternehmen mit mehreren Standorten Vorteile, da sie zentral verwaltet werden können.

    Konsequenzen bei Nichteinhaltung

    Bei Verstößen gegen die TSE-Pflicht drohen erhebliche Konsequenzen:

    • Finanzielle Sanktionen bis zu 25.000 Euro
    • Mögliche Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt
    • Im Extremfall kann ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet werden

    Fazit: TSE-Kassensystem als unverzichtbarer Standard

    Die TSE-Pflicht ist keine vorübergehende Maßnahme, sondern ein dauerhafter Bestandteil der deutschen Steuergesetzgebung. Unternehmen sollten ihre Kassensysteme entsprechend ausstatten und die rechtlichen Vorgaben konsequent umsetzen.

    Für Gewerbetreibende ist es ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu informieren und bei Bedarf fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Konformität ihres TSE-Kassensystems sicherzustellen.